01
Wie jedes Jahr treffen sich Nazis aus ganz Europa in Budapest, um in SS-Uniformen und mit anderen verbotenen Symbolen zu marschieren und sich zu vernetzten.
Um diese Veranstaltung herum soll es zu mehreren Übergriffen von Antifaschist*innen gegen einzelne Teilnehmer*innen dieser Veranstaltung gekommen sein.
02
Die ungarischen Behörden nehmen mehrere Personen noch in Budapest fest und schreiben weitere mit europäischem Haftbefehl zur Fahndung aus.
Die Bildzeitung veröffentlicht unverpixelte Fotos und die vollen Namen der Beschuldigten und leitet eine öffentliche Hetze und Vorverurteilung ein.
03
Maja T. wird in Berlin verhaftet. Nach einem Hickhack der Behörden um die Zuständigkeiten kommt Maja in Auslieferungshaft in der JVA Dresden.
Zuständig für das Auslieferungsverfahren ist das Kammergericht Berlin.
04
In Italien entscheiden Gericht und Staatsanwaltschaft gemeinsam, dass eine Auslieferung von Gabriele M. nicht in Frage kommt. Als Begründung werden die Defizite der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und das absurd hohe Strafmaß genannt.
05
Hanna S. wird in Nürnberg verhaftet. Obwohl sie an ihrem Wohnsitz lebte und studierte, also keine Fluchtgefahr bestand, muss sie in U-Haft bleiben. Ungarn stellt bis heute keinen Auslieferungsantrag.
06
Die in Ungarn inhaftierte Ilaria S. muss freigelassen werden, nachdem sie bei der Europawahl von den Italiener*innen ins EU-Parlament gewählt wurde. Seitdem giftet Orban öffentlich gegen die Parlamentarierin.
07
Maja T. wird in einer orchestrierten Aktion rechtswidrig vom LKA Sachsen und der Generalstaatsanwältin in Berlin gegen einen Erlass des Bundesverfassungsgerichtes ausgeliefert. Obwohl die Aktion bereits Wochen vorher zwischen LKA Sachsen und der Generalstaatsanwältin in Berlin vorbereitet wurde, schiebt danach jede Seite die Verantwortung dafür von sich.
08
Johann G. wird verhaftet. Er stand im besonderen Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Das OLG Jena entscheidet im Januar 2025 gegen eine Auslieferung.
In Frankreich wird Gino verhaftet. Im Auslieferungsverfahren zeigt das Gericht in Frankreich bisher große Skepsis.
09
Sieben der Gesuchten stellen sich selbstbestimmt und freiwillig in verschiedenen Städten. In einer Pressekonferenz wiederholen ihre Anwält*innen und Angehörigen die Forderungen nach einem rechtsstaatlichen Verfahren hier in Deutschland. Es kommt zu zahlreichen Solidaritätsveranstaltungen in ganz Deutschland.
10
Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 6.2.2025 die Auslieferung von Maja für verfassungswidrig!
Es beginnen die ersten Prozesse: Gegen Hanna S. vor dem Oberlandesgericht in München und gegen Maja T. in Budapest. Während in München nach 28 terminierten Verhandlungstagen ein Urteil noch in diesem Jahr wahrscheinlich erscheint, gibt es in Ungarn keinen Zeitplan und der Prozess könnte sich über Jahre hinziehen.
... wird fortgesetzt
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