Das Bundesverfassungsgericht hat am 6.2.2025 festgestellt:

  • Auslieferung von Maja verletzt Grundrecht aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der EU (=Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung)
  • Kammergericht Berlin hat nicht annähernd ausreichend sorgfältig Haftbedingungen in Ungarn geprüft
  • Die konkreten zeitlichen Abläufe des Überstellungsverfahrens verhinderten, dass die  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsbeschwerde hätte zum Tragen kommen können.
     

Maja muss zurückkommen und 

keine weiteren Auslieferungen nach Ungarn, weil

... in Ungarn die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte systemisch von Orban bedroht und demontiert werden

... in Ungarn unmenschliche Haftbedingungen bestehen, die gegen etliche Grundrechte von Gefangenen verstossen

  • Das Helsinki Committee for Human Rights in Budapest dokumentiert Verstösse gegen europäische Mindeststandards für Haftbedingungen in Ungarn und stellt 1/2025 erneut fest: "Inhumane detention conditions remain widespread in Hungarian prisons. As a result, large-scale rights violations persist."  
  • Es gibt über 50.000 bekannte Fälle, in denen ehemalige Häftlinge den ungarischen Staat aufgrund menschenunwürdiger Haftbedingungen erfolgreich verklagt haben.
  • Die Haftbedingungen von Maja stellen eine Form der Folter zur Erpressung eines Geständnisses dar.

... in Ungarn Haftstrafen drohen, die absurd und maßlos sind.

  • Generalstaatsanwalt Cuno Jakob Tarfusser  (Italien) antwortet  auf die  Frage, warum er einem Auslieferungsersuchen Ungarns nicht stattgegeben hat: "[...] die Schere zwischen den Vorwürfen  [...] und der angedrohten Strafe war einfach viel zu groß. Die Vorwürfe [...] stehen in keinem Verhältnis zu den angedrohten 24 Jahren Haft [...]. Eine Platzwunde am Kopf, die in drei Tagen heilt, rechtfertigt keine derartige Strafe. "
  • Im Fall Maja werden für den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung "24 Jahre Haft unter besonders strengen Haftbedingungen, bei einer Verurteilung sogar ohne Möglichkeit auf Bewährung" angedroht. Das ist deutlich länger als bei Mord in anderen europäischen Ländern.

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