Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2025 einstimmig festgestellt dass die Auslieferung nach Ungarn Majas  Grundrecht aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der EU (=Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) verletzt hat.

Über uns

Wir sind Eltern und Angehörige von jungen Menschen, die von Auslieferung nach Ungarn bedroht sind oder  - wie im Falle Maja - rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert wurden.

Die jungen Menschen werden verdächtigt, in Ungarn anlässlich des den Nationalsozialismus und die SS verherrlichenden Tags der Ehre mutmaßliche Neonazis angegriffen zu haben. In strafrechtlicher Hinsicht soll das den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der schweren Körperverletzung begründen. Sie werden deshalb von Ungarn mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Der europäische Haftbefehl ermöglicht eine Auslieferung nach Ungarn, aber nur dann, wenn ein Gericht nach sorgfäliger Prüfung in jedem Einzelfall festgestellt hat, dass in Ungarn Hafbedingungen und Gerichtsverfahren auch den europäischen Standards genügt. 

Wir waren von Anfang an der Meinung, dass dies eindeutig nicht der Fall ist und möchten Ihnen auch mit dieser Website  ermöglichen, sich umfassend zu informieren und Ihnen die Möglichkeiten geben, sich ein sachliches Bild  zu machen. 

Es geht dabei nicht um die Frage, ob unsere Kinder schuldig oder unschuldig sind. Das kann und darf nur in einem ordentlichen und rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden. 

Inzwischen haben wir auch einen Verein, KAnU e.V. gegründet.

Konto DE53 8306 5408 0005 4760 03

 

 

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